Seit 1995 gilt die Pflegeversicherung als wichtige Säule der Sozialversicherung. Die Pflichtversicherung beteiligt sich bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf an den Kosten der häuslichen oder stationären Pflege.
Leistungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt, ebenso wie die Einstufung in eine der Pflegestufen. Anträge können die Versicherten selbst oder eine bevollmächtigte Person stellen.
Die Pflegestufen unterscheiden sich im wesentlichen wie folgt, Basis ist ein Pflegegutachten:
Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfsbedarf mindestens 90 Minuten pro Tag, die Grundpflege umfasst mehr als 45 Minuten.
Pflegestufe II: schwere Pflegebedürftigkeit
Hilfsbedarf mindestens 180 Minuten täglich bei einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten.
Pflegestufe III: schwerste Pflegebedürftigkeit
Hilfsbedarf mindestens 300 Minuten pro Tag, die Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten betragen.
Es kann sein, dass der Pflegeaufwand den Rahmen der Pflegestufe III übersteigt. Im Falle eines Härtefalls kann es weitere Leistungen geben.
Bis zum Jahr 2012 werden die Leistungen bei vollstationärer Pflege in den Stufen II und III angehoben:
Stufe I: Hier gibt es 1023 Euro
Stufe II: Hier werden 1279 Euro gezahlt
Stufe III: Aktuell liegt der Satz bei 1470 Euro, 2010 erhöht er sich auf 1510 und im Jahr 2012 auf 1550 Euro
Stufe III mit Härtefall: Hier beträgt der Satz aktuell 1750 Euro, ab 2010 sind es dann 1825 und ab dem Jahr 2012 1918 Euro.
Weitere, detaillierte Informationen finden Sie hier:
Bundesgesundheitsministerium:
Pflege-Selbsthilfeverband e.V.
Telefon: 0 26 44 / 36 86
Selbstverständlich erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse umfassende Informationen zur Pflegeversicherung.